Geschwindigkeitsschilder
Als Privatperson darf man selbstverständlich nicht einfach Temposchilder aufstellen, um sich eigenständig in der Nachbarschaft eine verkehrsberuhigte Zone zu schaffen.
Solche Maßnahmen dürfen ausschließlich vom zuständigen Amt der Kommune oder des Landes vorgenommen werden.
In einem Betrieb kann es notwendig sein Geschwindigkeitsschilder aufzustellen, um Unfällen vorzubeugen. Handelt es sich um Privatbesitz können hier auch
Straßenverkehrsschilder nach StVO aufgestellt werde um den Verkehr zu regeln.
Schilder für zulässige Höchstgeschwindigkeiten nach StVO sind ausschließlich rund mit schwarzen Zahlen auf weißem Hintergrund.